Zuschüsse
Der KJR Landshut verteilt im Rahmen seiner Richtlinien Zuschüsse an seine Mitglieder. Jugendverbände, die Mitglieder in anderen Stadt- oder Kreisjugendringen sind, können für Teilnehmer/innen aus dem Landkreis Landshut Zuschüsse erhalten.
Die Zusatzförderrichtlinien 2021 gelten nur für Mitglieder des KJR Landshut und sind bis 31.12.23 verlängert.
Hier sind die aktuellen Zuschussrichtlinien, Förderanträge und Formulare zum Download:
- Zusatzförderrichtlinien 2021, verlängert bis 31.12.2023
- NEU: Zusatzförderung Verdienstausfall 2022
- Zuschussrichtilinien V1.20
- Förderantrag Grundförderung KJR V1.20
- Förderantrag KJR/SJR (Jugendbildung/Freizeitmaßnahmen/Jugendbegegnung(nur KJR)/Projekte) incl. Programmbericht und Teilnehmendenliste
- Förderantrag KJR/SJR Anschaffungen/Geräte/Materialien
- Förderantrag KJR/SJR Jugendleiter:innen
- NEU: Förderantrag Verdienstausfall KJR
- Formular Abrechnung KJR/SJR (Excel)
- Formular Abrechnung KJR/SJR (pdf)