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Förderungen

Der KJR Landshut verteilt im Rahmen seiner Richtlinien Zuschüsse an seine Mitglieder. Jugendverbände, die Mitglieder in anderen Stadt- oder Kreisjugendringen sind, können für Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Landshut Zuschüsse erhalten.

 

Grundlagen für eine Förderung sind:

- Teilnahme an den Vollversammlungen mit mind. 50%iger Anwesenheit im Vorjahr

- Aktive Teilnahme an der Arbeit des KJR

Grundlagen für eine finanzielle Grundförderung der Jugendverbände sind:

- Abgabe des Grundförderantrags mit der aktuellen Bestandspflege und einem Arbeitsbericht bis spätestens 30.06.

 

Hier sind die aktuellen Förderrichtlinien, Förderanträge und Formulare zum Download: