Verleih
Abholung und Rückgabe nur montags und donnerstag jeweils von 14:00 - 17:30 Uhr möglich.
*) Die angegebenen Verleihpreise gelten für alle Mitgliedsverbände und deren Untergruppierungen von KJR und SJR Landshut.
Für sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen, Schulen, KiTas, Kommunen usw. wird ein Zuschlag von 50 Prozent erhoben (siehe Details). Ein Verleih an Vereine oder Einrichtungen außerhalb des Landkreises, sowie an Firmen und Privatpersonen ist dann möglich, wenn 14 Tage vor dem Ausleihtermin keine Anfrage eines Mitgliedsverbandes, Vereines oder einer Einrichtung aus der Region Landshut erfolgt ist. Ein Verleih an gewerbliche Veranstalter und politische Parteien ist ausgeschlossen.
Reservierungen werden das ganze Jahr über, auch für das nächste Jahr, immer gerne angenommen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Verleih!
Die Verleihartikel können von Personen ausgeliehen werden, die berechtigt sind, Rechtsgeschäfte für den Verein, die Jugendgruppe, die Einrichtung etc. zu tätigen. Wird der Verleihgegenstand von einer anderen Person abgeholt oder gebracht, handelt diese im Auftrag der Vertragsperson. Mit der Unterzeichnung des Verleihvertrages bestätigt und akzeptiert die ausleihende Person/Einrichtung die Verleihbedingungen des KJR Landshut für die entsprechenden Verleihartikel.
ACHTUNG: Seit 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz Anwendung. Aufgrund dieser Umsatzsteuer-Reform unterliegt der Verleih, der nicht dem Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. des §11 SGB VIII dient, der Umsatzsteuerpflicht. Wir bitten deshalb, die Fragen im Online-Buchungssystem und auf den Verleihvereinbarungen wahrheitsgemäß zu beantworten. Angegeben sind NETTOPREISE *.
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Reservierungen und Anfragen:
Demnächst auch Online und während unserer Bürozeiten an unsere Mitarbeiterin Michaela Mühlstrasser, Tel (0871) 1432091, Fax (0871) 72491 oder per .
Sonstiges:
Unsere Geräte sind in einem guten Zustand und sollten ebenso wieder trocken und sauber zurückgegeben werden. Sollten Geräte nicht trocken und sauber sein, da es während der Veranstaltung geregnet hat, muss der KJR informiert werden und eine weitere Vereinbarung getroffen werden, die auch mit Kosten verbunden sein kann.
Eine Absage muss bis spätestens 14 Tage vor dem Verleihdatum erfolgen, sonst kann die gesamte Verleihgebühr berechnet werden.