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Zuschüsse

Der KJR Landshut verteilt im Rahmen seiner Richtlinien Zuschüsse an seine Mitglieder. Jugendverbände, die Mitglieder in anderen Stadt- oder Kreisjugendringen sind, können für Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Landshut Zuschüsse erhalten.

 

Grundlagen für eine Förderung sind:

- Teilnahme an den Vollversammlungen mit mind. 50%iger Anwesenheit im Vorjahr

- Aktive Teilnahme an der Arbeit des KJR

Grundlagen für eine finanzielle Grundförderung der Jugendverbände sind:

- Abgabe des Grundförderantrags mit der aktuellen Bestandspflege und einem Arbeitsbericht bis 30.06.

 

Die Zusatzförderrichtlinien 2021 gelten nur für Mitglieder des KJR Landshut und sind bis 31.12.24 verlängert.

 

Hier sind die aktuellen Zuschussrichtlinien, Förderanträge und Formulare zum Download: