Zuschüsse
Der KJR Landshut verteilt im Rahmen seiner Richtlinien Zuschüsse an seine Mitglieder. Jugendverbände, die Mitglieder in anderen Stadt- oder Kreisjugendringen sind, können für Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Landshut Zuschüsse erhalten.
Grundlagen für eine Förderung sind:
- Teilnahme an den Vollversammlungen mit mind. 50%iger Anwesenheit im Vorjahr
- Aktive Teilnahme an der Arbeit des KJR
Grundlagen für eine finanzielle Grundförderung der Jugendverbände sind:
- Abgabe des Grundförderantrags mit der aktuellen Bestandspflege und einem Arbeitsbericht bis 30.06.
Hier sind die aktuellen Zuschussrichtlinien, Förderanträge und Formulare zum Download:
Förderantrag KJR/SJR (Jugendbildung/Freizeitmaßnahmen/Jugendbegegnung(nur KJR)/Projekte) incl. Programmbericht und Teilnehmendenliste