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Zuschüsse

Der KJR Landshut verteilt im Rahmen seiner Richtlinien Zuschüsse an seine Mitglieder. Jugendverbände, die Mitglieder in anderen Stadt- oder Kreisjugendringen sind, können für Teilnehmer/innen aus dem Landkreis Landshut Zuschüsse erhalten.

 

Die Zusatzförderrichtlinien 2021 gelten nur für Mitglieder des KJR Landshut und sind bis 31.12.23 verlängert.

 

Hier sind die aktuellen Zuschussrichtlinien, Förderanträge und Formulare zum Download: